BFH - 01.07.1982 (IV R 152/79) - DRsp Nr. 1997/15350
BFH, vom 01.07.1982 - Aktenzeichen IV R 152/79
DRsp Nr. 1997/15350
»Ein Vermächtnisnehmer (Untervermächtnisnehmer), dem eine Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil zugewendet worden ist und der die Unterbeteiligung im Zuge der Nachlaßabwicklung und Erbauseinandersetzung eingeräumt erhält, kann einkommensteuerrechtlich vom Zeitpunkt des Erbfalls an als Mitunternehmer anzuerkennen sein.«