I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, haben am 2. September 1966 mit den Eltern der Ehefrau, den Eheleuten B., einen notariellen Übergabevertrag geschlossen, in dem ihnen deren Grundstück und der damit verbundene Gewerbebetrieb (Bäckerei, Lebensmitteleinzelhandel sowie Gaststätte) übertragen wurden. Als Gegenleistung haben die Kläger eine Grundschuld und eine Altenteilsverpflichtung übernommen. Das Altenteilsrecht umfaßt die Gewährung von Wohnung nebst Nebenleistungen, Verpflegung und Pflege sowie ein Rentenrecht, das die Kläger verpflichtet, monatlich im voraus eine Rente von 500 DM zu zahlen. Wörtlich heißt es in dem Vertrag:
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