BFH vom 01.12.1982
I R 37/81
Normen:
EStG (1967) § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 175
BStBl II 1983, 130

BFH - 01.12.1982 (I R 37/81) - DRsp Nr. 1997/15463

BFH, vom 01.12.1982 - Aktenzeichen I R 37/81

DRsp Nr. 1997/15463

»Wird von einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück eine Teilfläche veräußert, ist der Buchwert des bisherigen Gesamtgrundstücks im Verhältnis der Teilwerte des abgegebenen und des verbleibenden Grundstücksteils aufzuteilen. Der Verhältnisrechnung sind die Teilwerte der beiden Grundstücksteile zugrunde zu legen, wie sie sich im Zeitpunkt der Anschaffung des bisherigen Gesamtgrundstücks ergeben.«

Normenkette:

EStG (1967) § 4 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 2 ;