BFH vom 01.12.1982
I R 70/80
Fundstellen:
BFHE 137, 62
BStBl II 1983, 152

BFH - 01.12.1982 (I R 70/80) - DRsp Nr. 1997/15481

BFH, vom 01.12.1982 - Aktenzeichen I R 70/80

DRsp Nr. 1997/15481

»Gewährt eine öffentlich-rechtliche Sparkasse ihren beiden Gewährträgern - kreisfreie Stadt und Landkreis - und den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden, nicht aber ihren sonstigen Kunden kurz vor Ablauf des Geschäftsjahres Zinsaufbesserungen für Einlagen und Zinsrückvergütungen für ausgereichte Darlehen, liegen verdeckte Gewinnausschüttungen an die beiden Gewährträger insoweit vor, als sie unmittelbare Empfänger der Zinsvergünstigungen sind; die den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden zugewendeten Zinsvergünstigungen können nur unter besonderen Umständen dem Gewährträger (Landkreis) als verdeckte Gewinnausschüttungen zugerechnet werden.«

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Sparkasse, deren Gewährträger die Stadt X und der Landkreis X sind. Jeweils gegen Ende der Streitjahre 1968, 1969 und 1971 beschloß der Verwaltungsrat der Klägerin, der Stadt und dem Landkreis -einschließlich den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden- einen zusätzlichen Zins für bestimmte Einlagen zu gewähren sowie Zinsen für Darlehen an die genannten Körperschaften zum Teil zurückzuvergüten.