Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Sparkasse, deren Gewährträger die Stadt X und der Landkreis X sind. Jeweils gegen Ende der Streitjahre 1968, 1969 und 1971 beschloß der Verwaltungsrat der Klägerin, der Stadt und dem Landkreis -einschließlich den kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden- einen zusätzlichen Zins für bestimmte Einlagen zu gewähren sowie Zinsen für Darlehen an die genannten Körperschaften zum Teil zurückzuvergüten.
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