I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG, deren Gesellschafter die Eheleute A sind. An der Klägerin waren an den Feststellungszeitpunkten 1. Januar 1962, 1. Januar 1963 und 1. Januar 1964 die Eltern der Ehefrau A die Eheleute B, mit zusammen 400.000 DM als stille Gesellschafter beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag sah im wesentlichen folgende Gewinnverteilung vor: Die Eheleute A erhalten eine Tätigkeitsvergütung. Die Guthaben der Gesellschafter und die Einlagen der stillen Gesellschafter werden vorab mit jährlich 6 v.H. verzinst. Der Restgewinn oder ein sich ergebender Verlust entfallen zu 2/3 auf die Eheleute A und zu 1/3 auf die stillen Gesellschafter B.
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