BFH - 02.03.1973 (III R 88/69) - DRsp Nr. 1997/11502
BFH, vom 02.03.1973 - Aktenzeichen III R 88/69
DRsp Nr. 1997/11502
»1. Eine nachhaltige Unrentabilität, die zum Absinken des Teilwerts des beweglichen Anlagevermögens unter die Wiederbeschaffungskosten führen kann, liegt nur vor, wenn das Unternehmen nachhaltig mit Verlusten arbeitet und deswegen objektiv nachprüfbare Maßnahmen ergreift, um den Betrieb sobald wie möglich stillzulegen. 2. Zur Ermittlung der Teilwerte des beweglichen Anlagevermögens bei Stillegung eines Steinkohlenbergwerks.«
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