BFH - 02.03.1977 (I R 172/74) - DRsp Nr. 1997/13325
BFH, vom 02.03.1977 - Aktenzeichen I R 172/74
DRsp Nr. 1997/13325
»Die vom Sitz-Finanzamt einer persönlich steuerbefreiten juristischen Person nachträglich erteilte Bescheinigung über eine Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug vermag einen Anspruch auf Erstattung bereits abgeführter Beträge nicht zu begründen.«