BFH vom 02.03.1984
VI R 158/80
Fundstellen:
BFHE 140, 556
BStBl II 1984, 484

BFH - 02.03.1984 (VI R 158/80) - DRsp Nr. 1997/15974

BFH, vom 02.03.1984 - Aktenzeichen VI R 158/80

DRsp Nr. 1997/15974

»1. Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten sind nicht schon wegen der zurückzulegenden größeren Entfernung des Besuchers und des mehrmonatigen Krankenhausaufenthalts des Patienten eine außergewöhnliche Belastung. 2. Aufwendungen für medizinisch veranlaßte Besuchsfahrten können jedoch eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Hierfür bedarf es einer Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes, aus der hervorgehen muß, daß bei der konkreten Krankheit gerade der Besuch des Ehegatten zur Heilung oder Linderung entscheidend beitragen kann.«

Gründe:

I. Die Ehefrau des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) befand sich anläßlich einer Hüftgelenkoperation drei Wochen in einem Krankenhaus in A und anschließend zur Nachbehandlung mehr als drei Monate in einem Krankenhaus in B. Im gemeinsamen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich 1976 machte der Kläger neben unstreitigen Krankheitskosten Aufwendungen für Besuchsfahrten mit dem eigenen PKW für tägliche Fahrten nach A und für wöchentliche Fahrten nach B als außergewöhnliche Belastung geltend.

Dem entsprach der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) nicht. Auch der Einspruch hatte keinen Erfolg.