BFH vom 02.04.1976
VI R 67/74
Normen:
EStG (1969) § 24 Nr. 1b, § 34 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFHE 119, 141
BStBl II 1976, 490

BFH - 02.04.1976 (VI R 67/74) - DRsp Nr. 1997/12885

BFH, vom 02.04.1976 - Aktenzeichen VI R 67/74

DRsp Nr. 1997/12885

»Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer nach einer langjährigen Tätigkeit im Unternehmen und im Hinblick auf dessen fortgeschrittenes Lebensalter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gewährt er ihm über die bis zum normalen Kündigungstermin zustehenden Ansprüche hinaus eine Abfindung zur Abgeltung aller Ansprüche, so kann hierin eine Entschädigung für die Aufgabe einer Tätigkeit i.S. des § 24 Nr. 1b EStG liegen, die nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern ist.«

Normenkette:

EStG (1969) § 24 Nr. 1b, § 34 Abs. 1, 2 ;

Gründe: