BFH - 02.05.1973 (VIII R 72/71) - DRsp Nr. 1997/11612
BFH, vom 02.05.1973 - Aktenzeichen VIII R 72/71
DRsp Nr. 1997/11612
»Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der am Dienstag nach Ostern ablaufenden Revisionsbegründungsfrist kann nicht stattgeben werden, wenn der Antrag allein mit dem Hinweis begründet wird, die Begründungsschrift sei am Gründonnerstag um 18 Uhr eingeschrieben in Köln aufgegeben worden.«
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