BFH vom 02.06.1978
III R 48/77
Normen:
BerlinFG § 19;
Fundstellen:
BFHE 125, 243
BStBl II 1978, 475

BFH - 02.06.1978 (III R 48/77) - DRsp Nr. 1997/13801

BFH, vom 02.06.1978 - Aktenzeichen III R 48/77

DRsp Nr. 1997/13801

»1. Anzahlungen i.S. des § 19 Abs. 3 S. 1 BerlinFG sind Vorleistungen auf ein Anschaffungsgeschäft i.S. des § 19 Abs. 1 BerlinFG. 2. Die auf Anzahlungen gewährte Investitionszulage ist zurückzuzahlen, wenn das angezahlte Wirtschaftsgut nicht angeschafft wird.«

Normenkette:

BerlinFG § 19;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kommanditgesellschaft, vermietet elektrotechnische Geräte. Außerdem plant sie, in einem Forschungslabor elektronische Steuerungen für Spezialmotoren zu entwickeln. Ende Dezember 1971 kaufte die Klägerin bei der Firma A. elektrotechnische Geräte einer bestimmten Art, die Einrichtung von zwei Laborforschungsplätzen sowie zwei Serien X-Motoren. Der Kaufpreis betrug insgesamt 383.000 DM. Hierauf zahlte die Klägerin mit Hilfe eines ihr von der B.-Bank gewährten Darlehens 370.000 DM an.