I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu 1. (Antragstellerin) - eine GmbH - betreibt einen Bagger- und Raupen-Reparaturbetrieb. An ihrem Stammkapital in Höhe von 20.000 DM waren im Streitjahr 1969 ihr Geschäftsführer W. zu 90 v.H. und eine weitere - inzwischen verstorbene - Gesellschafterin zu 10 v.H. beteiligt. Durch Vertrag vom 26. August 1968 beteiligte sich W. außerdem als stiller Gesellschafter an der GmbH mit einer Einlage von 40.000 DM und einer Gewinnbeteiligung von 40 v.H. des Steuerbilanzgewinns. Die Einlage wurde vereinbarungsgemäß aus Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer erbracht.
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