I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eigentümer eines mit einem zweigeschossigen Gebäude bebauten Grundstücks. Im Obergeschoß befindet sich eine Wohnung mit einer Wohnfläche von etwa 148 qm. Im Erdgeschoß befinden sich eine weitere Wohnung mit einer Wohnfläche von etwa 44 qm und die Räume der Anwaltspraxis des Klägers mit einer Gesamtnutzfläche von etwa 67 qm. Die Anwaltspraxis besteht aus zwei Zimmern, Toilette und einem als Wartezimmer benutzten Vorraum. Die Wohnung im Erdgeschoß ist von den Kanzleiräumen durch eine Tür getrennt.
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