BFH - 02.08.1974 (III R 97/73) - DRsp Nr. 1997/12384
BFH, vom 02.08.1974 - Aktenzeichen III R 97/73
DRsp Nr. 1997/12384
»Minderkaufleute konnten auch schon in der RM-Schlußbilanz und in der DM-Eröffnungsbilanz unter den in dem BFH-Urteil vom 15.07.1960 VI 10/60 S (BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484) geforderten Voraussetzungen gewillkürtes Betriebsvermögen ansetzen. Die mit dem gewillkürten Betriebsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden sind bei der KGA bei den Schuldnergewinnen zu erfassen. An der in dem BFH-Urteil vom 22.08.1958 III 213/57 U (BFHE 67, 328, BStBl III 1958, 401) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.«
Normenkette:
LAG § 161 Abs. 1, § 163 Abs. 1;
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