BFH - 02.08.1974 (VI R 137/71) - DRsp Nr. 1997/12158
BFH, vom 02.08.1974 - Aktenzeichen VI R 137/71
DRsp Nr. 1997/12158
»Die Entscheidung, ob die Möglichkeit eines Rechtsirrtums die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 92 Abs. 2AO ausschließt, muß auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts getroffen werden. Die rein theoretische Möglichkeit, daß dem Fehler auch rechtliche Überlegungen zugrunde liegen können, reicht nicht aus.«