BFH - 02.08.1977 (VIII R 104/74) - DRsp Nr. 1997/13618
BFH, vom 02.08.1977 - Aktenzeichen VIII R 104/74
DRsp Nr. 1997/13618
»Vom Erwerber einer Eigentumswohnung an den Veräußerer gezahlte Entgelte für die Überlassung zinsgünstiger Hypotheken- und Bauspardarlehen können als sogenannte Geldbeschaffungskosten zu den Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören.«