BFH - 02.12.1982 (IV R 8/82) - DRsp Nr. 1997/15535
BFH, vom 02.12.1982 - Aktenzeichen IV R 8/82
DRsp Nr. 1997/15535
»Die Mitteilung des FA über den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, der den Beginn der Buchführungspflicht zu dem genannten Zeitpunkt auslöst. Wird er weder angefochten, noch zurückgenommen, noch widerrufen, so beginnt die Buchführungspflicht auch dann, wenn die Begründung der Mitteilung (Feststellung des Überschreitens einer Buchführungsgrenze nach § 141 Abs. 1AO 1977) nicht mehr zutreffend ist.«