I. Streitig ist, ob der im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co KG vereinbarte Gewinnanteil der GmbH unangemessen niedrig ist und deshalb die Gewinnverteilung nach Maßgabe dieses Gewinnverteilungsschlüssels eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe der Differenz zwischen dem angemessenen und dem vertraglichen Gewinnanteil darstellt mit der Folge, daß der Gewinnanteil der GmbH und der Gesamtgewinn der KG um diesen Differenzbetrag zu erhöhen sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|