I. Mitte des Jahres 1949 hatten der Adoptivvater des Klägers (Erblasser), dessen Ehefrau und der Kläger zu notariellem Protokoll erklärt, daß die Frau auf das Erbrecht nach ihrem Manne verzichte, dieser den Kläger zu seinem Erben einsetze und der Frau folgendes vermache:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|