I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Vertriebene. Der Ehemann ist seit 1949 und die Ehefrau seit 1956 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Ihnen wurde im Jahr 1965 auf Grund eines kurz zuvor gestellten Antrages der Flüchtlingsausweis A ausgestellt.
Die Kläger waren im Streitjahr 1967 als Arbeitnehmer tätig. Ihr im Rahmen des gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1967 u.a. gestellter Antrag auf Gewährung des Vertriebenenfreibetrages nach § 52 Abs. 14 EStG 1967 (§
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