BFH - 03.05.1983 (VII R 32/81) - DRsp Nr. 1997/15650
BFH, vom 03.05.1983 - Aktenzeichen VII R 32/81
DRsp Nr. 1997/15650
»1. Wer für andere Personen beim FA Anträge auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs stellt, leistet Hilfe in Steuersachen, auch wenn es sich nur um formlose Anträge handelt, durch die eine Frist gewahrt werden soll. 2. Eine nach Art. 1 § 1RBerG erteilte Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Einziehung von Forderungen gewährt nicht die Befugnis zur Hilfeleistung bei der Einziehung von Steuererstattungsansprüchen.«