I. Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der nicht als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter zugelassen ist, unterhält ein "Büro für maschinelle und elektronische Datenverarbeitung". In diesem Büro erledigt der Kläger Buchführungsarbeiten für Gewerbetreibende, und zwar im Durchschnitt für etwa 10 bis 15 Auftraggeber. In der Regel erhält er von seinen Kunden die unvorbereiteten Buchungsbelege; er gibt dann die Buchungsdaten in ein Datenerfassungsgerät, das diese auf Lochstreifen erfaßt. Die Lochstreifen läßt der Kläger in einer Datenzentrale verarbeiten, von der er das fertige Buchführungswerk einschließlich der Bilanzen erhält. Die Steuererklärungen werden teils maschinell von der Datenzentrale, im übrigen vom Kläger erstellt. Der Kläger unterstützt seine Auftraggeber auch bei der Durchführung von Rechtsbehelfen und anläßlich von Betriebsprüfungen.
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