I. Streitig ist, ob bei der Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Einfamilienhaus nach § 2 der Einfamilienhaus-Verordnung vom 26. Januar 1937 - EinfHaus-VO - (Reichsgesetzblatt I 1937 S. 99, RStBl 1937, 161) Aufwendungen für die Erneuerung einer Hangstützmauer abgezogen werden können.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|