I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) fuhr im Jahre 1970 zusammen mit einem Freund und einer Bekannten in deren PKW nach Spanien. Die drei Personen traten die Rückreise am 3. Juli um 6.30 Uhr morgens in B an. Gegen 23.00 Uhr erreichten sie G, wo sie ursprünglich übernachten wollten. Nachdem sie dort zwei Stunden lang erfolglos nach einem Quartier gesucht hatten, erklärte die Halterin des PKW, sie wolle sofort nach Hause fahren. Der Kläger widersetzte sich diesem Ansinnen zunächst mit dem Hinweis, er sei übermüdet und könne nicht mehr fahren. Als die Bekannte jedoch drohte, sie werde allein ohne ihre Begleiter weiterfahren, willigte der Kläger schließlich ein. Bei der Abfahrt gegen 3.00 Uhr morgens (am 4. Juli) übernahm zunächst die Halterin des PKW das Steuer, wechselte sich aber nach einer Fahrtzeit von ca. 1 Stunde mit dem Kläger ab. Dieser fuhr noch etwa 1 1/2 Stunden, bis er am Steuer einschlief und dabei den PKW gegen eine Straßenleuchte lenkte. Bei dem Unfall wurde die Halterin des PKW schwer verletzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|