BFH - 03.07.1975 (IV R 6/74) - DRsp Nr. 1997/12575
BFH, vom 03.07.1975 - Aktenzeichen IV R 6/74
DRsp Nr. 1997/12575
»Wurde in den Jahren 1964 und 1965 aufgrund einer nach dem 09.10.1962 beantragten Baugenehmigung ein Gebäude hergestellt, das außer Fabrikationszwecken auch Wohnzwecken dient, so kann die Steuervergünstigung des § 7eEStG für dieses Gebäude nicht gewährt werden. Auch für denjenigen Gebäudeteil, der Fabrikationszwecken dient, kommt die Vergünstigung nicht in Betracht.«