I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nahm an der Steuerbevollmächtigtenprüfung 1978 teil. Seine schriftlichen Arbeiten wurden wie folgt bewertet: Buchführung mangelhaft; Einkommensteuer ausreichend; Umsatzsteuer/Abgabenordnung ausreichend. Am 20. Februar 1979 unterzog sich der Kläger vor dem Prüfungsausschuß für Steuerbevollmächtigte bei der Beklagten und Revisionsbeklagten (Oberfinanzdirektion -OFD-) der mündlichen Prüfung für Steuerbevollmächtigte. Seine Leistungen in der mündlichen Prüfung erbrachten eine Durchschnittsnote von 4,16. Ihm wurde am selben Tage bekanntgegeben, daß er die Prüfung nicht bestanden habe.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|