BFH vom 03.10.1979
II R 5/78
Normen:
GrESBWGGrESBWG Schleswig-Holstein § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
BFHE 128, 554
BStBl II 1980, 15

BFH - 03.10.1979 (II R 5/78) - DRsp Nr. 1997/14309

BFH, vom 03.10.1979 - Aktenzeichen II R 5/78

DRsp Nr. 1997/14309

»Nicht jede Vermietung eines nach § 2 Nr. 1 GrESBWG Schleswig-Holstein steuerfrei erworbenen Eigenheimes stellt eine Aufgabe des begünstigten Zwecks im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 4 GrESBWG Schleswig-Holstein dar. Entscheidend ist, ob nach den im Zeitpunkt der Vermietung erkennbaren Umständen damit zu rechnen ist, daß die eigenwohnliche Nutzung wieder aufgenommen und damit die Aufrechterhaltung des begünstigten Zwecks nur auf absehbare Zeit unterbrochen wird oder ob aller Wahrscheinlichkeit nach ein Wiederbezug ausgeschlossen erscheint.«

Normenkette:

GrESBWGGrESBWG Schleswig-Holstein § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 4;