BFH vom 03.11.1982
I R 39/80
Normen:
EStG § 15 Nr. 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 183
BStBl II 1983, 182

BFH - 03.11.1982 (I R 39/80) - DRsp Nr. 1997/15497

BFH, vom 03.11.1982 - Aktenzeichen I R 39/80

DRsp Nr. 1997/15497

»Die wiederholte entgeltliche Mitwirkung eines bekannten früheren Berufssportlers bei industriellen Werbeveranstaltungen ist auch dann eine selbständig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit, wenn der Steuerpflichtige seine Leistungen nicht ausdrücklich anbietet, sondern die Firmen sich an ihn wenden, und wenn der Steuerpflichtige während dieser Veranstaltungen an bestimmte Programmabläufe gebunden ist.«

Normenkette:

EStG § 15 Nr. 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Gründe: