I. Streitig ist,
a) ob und inwieweit Aufschulungen in einem Baumschulenbetrieb zu Aktivierungen führen,
b) ob die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wegen Fehlens der Ernteverzeichnisse und der Vieh- und Naturalienregister zu verneinen und deshalb die Vergünstigung nach §
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