Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 11. September 1968 kauften die Kläger zu je einem ideellen Drittel ein unbebautes Grundstück. Der Beklagte (das Finanzamt -FA-) verfügte antragsgemäß, daß von der Erhebung der Grunderwerbsteuer teilweise vorläufig abgesehen werde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|