I. Die Klägerin ist als Landesversicherungsanstalt Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter (früher Invalidenversicherung) und nimmt die gesetzliche Krankenversicherung für die Gemeinschaftsaufgaben im Regierungsbezirk ... wahr. Sie hat am 10. Oktober 1966 ein Grundstück in Bayern gekauft, um darauf für sich ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Finanzamt (Beklagter) hat gegen die Klägerin ... DM Grunderwerbsteuer festgesetzt.
Das Finanzgericht hat den Steuerbescheid aufgehoben, weil es § 4 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a (cc) des Bayer. Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuerrechts vom 23. Juli 1965 - GrEStG - (Gesetz- und Verordnungsblatt 1965 S. 201 - GVBl 1965, 201 -) für eingreifend hielt.
II. Die Revision des Beklagten ist begründet.
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