BFH vom 04.02.1981
II R 84/78
Fundstellen:
BFHE 133, 223
BStBl II 1981, 445

BFH - 04.02.1981 (II R 84/78) - DRsp Nr. 1997/14887

BFH, vom 04.02.1981 - Aktenzeichen II R 84/78

DRsp Nr. 1997/14887

»Grundsätzlich wird ein Grundstück auch dann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen GrEStStrukturG "zur Erweiterung einer Betriebstätte" erworben, wenn der Erwerber nicht bereits Inhaber einer zu erweiternden Betriebstätte ist, sondern die auf dem erworbenen Grundstück vorhandene Betriebstätte erweitert werden soll. Ob es Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt, insbesondere wenn die auf dem erworbenen Grundstück vorhandene Betriebstätte nur geringfügig erweitert werden soll, läßt der Senat offen.«

I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.

1. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) kauften durch notariell beurkundeten Vertrag vom 19. Mai 1974 ein Grundstück, das mit einer Hotel-Gaststätte bebaut war.

Mit zwei Bescheiden setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) vorläufig Grunderwerbsteuer fest.