I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
1. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) kauften durch notariell beurkundeten Vertrag vom 19. Mai 1974 ein Grundstück, das mit einer Hotel-Gaststätte bebaut war.
Mit zwei Bescheiden setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) vorläufig Grunderwerbsteuer fest.
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