BFH vom 04.03.1970
I R 140/66
Fundstellen:
BFHE 98, 420
BStBl II 1970, 428

BFH - 04.03.1970 (I R 140/66) - DRsp Nr. 1997/10050

BFH, vom 04.03.1970 - Aktenzeichen I R 140/66

DRsp Nr. 1997/10050

»Ein gewerblicher Unternehmer, der Erfahrungen im Rahmen seines Gewerbebetriebs dritten Personen gegen Entgelt überläßt, erzielt - auch bei beschränkter Steuerpflicht - Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht Einkünfte aus selbständiger Arbeit.«

Gründe:

I. Die Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige), eine englische Kapitalgesellschaft mit Sitz in London, unterhält in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) keine Betriebstätte. Sie hat von einem anderen englischen Unternehmen das alleinige Recht erworben, das von diesem in der Herstellung und Einrichtung von Heizungs- und Kühlanlagen entwickelte Verfahren auszunutzen und die damit verbundenen Zeichen, Handelsmarken und Patente zu verwenden.