I. Die Revisionsbeklagte (Steuerpflichtige), eine englische Kapitalgesellschaft mit Sitz in London, unterhält in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) keine Betriebstätte. Sie hat von einem anderen englischen Unternehmen das alleinige Recht erworben, das von diesem in der Herstellung und Einrichtung von Heizungs- und Kühlanlagen entwickelte Verfahren auszunutzen und die damit verbundenen Zeichen, Handelsmarken und Patente zu verwenden.
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