BFH vom 04.05.1977
I R 163/76
Fundstellen:
BFHE 123, 3
BStBl II 1977, 765

BFH - 04.05.1977 (I R 163/76) - DRsp Nr. 1997/13475

BFH, vom 04.05.1977 - Aktenzeichen I R 163/76

DRsp Nr. 1997/13475

»Zur Ermittlungspflicht des Finanzgerichts im Verfahren über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids.«

I. Am Stammkapital der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH mit Sitz im Inland, war eine AG mit Sitz in der Schweiz (Muttergesellschaft) im Streitjahr 1969 mit 66,26vH und ab 25. Juni 1970 mit 25vH beteiligt. Etwa 90vH des Umsatzes der Klägerin bestand in Lieferungen an die Muttergesellschaft. Eines ihrer Erzeugnisse verkaufte die Klägerin an die Muttergesellschaft zu einem Preis, der um 24vH unter dem Preis lag, den die Klägerin für ihre Lieferungen an Vertriebsgesellschaften im Inland erzielte. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) sah in den Preisunterschieden verdeckte Gewinnausschüttungen.