I. Am Stammkapital der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH mit Sitz im Inland, war eine AG mit Sitz in der Schweiz (Muttergesellschaft) im Streitjahr 1969 mit 66,26vH und ab 25. Juni 1970 mit 25vH beteiligt. Etwa 90vH des Umsatzes der Klägerin bestand in Lieferungen an die Muttergesellschaft. Eines ihrer Erzeugnisse verkaufte die Klägerin an die Muttergesellschaft zu einem Preis, der um 24vH unter dem Preis lag, den die Klägerin für ihre Lieferungen an Vertriebsgesellschaften im Inland erzielte. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) sah in den Preisunterschieden verdeckte Gewinnausschüttungen.
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