I. Der am 25. Oktober 1961 geborene Kläger wurde am 2. November 1961 in der Krankenhauskapelle A mit Zustimmung seiner Eltern katholisch getauft. Am 30. März 1977 erklärte er vor dem Standesbeamten des Standesamts A seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche. Streitig ist, ob er der römisch-katholischen Kirche Kirchensteuer für die Jahre 1962 bis 1964 schuldet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|