BFH vom 04.06.1970
VII R 3/68
Fundstellen:
BFHE 99, 155
BStBl II 1970, 658

BFH - 04.06.1970 (VII R 3/68) - DRsp Nr. 1997/10169

BFH, vom 04.06.1970 - Aktenzeichen VII R 3/68

DRsp Nr. 1997/10169

»Gemäß Art. 177 Abs. 1 und 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft werden dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die VO Nr. 19 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide vom 04.04.1962 dahin auszulegen, daß für Mais, der beim Transport vor der Einfuhr durch Nässeeinwirkung im Wert gemindert worden ist, die gleiche Abschöpfung zu erheben ist, wie für unbeschädigten Mais? 2. Bei Bejahung der Frage 1. : Ist diese Regelung insoweit gültig? 3. Bei Verneinung der Frage 1. oder 2. : a) Kann für Mais, der vor der Einfuhr durch Nässeeinwirkung im Wert gemindert worden ist, eine Abschöpfung erhoben werden? b) bei Bejahung der Frage 3. a): Nach welchen Gesichtspunkten ist die Abschöpfung zu bemessen?«

Die Klägerin ließ am 28. Januar 1963.754 kg Gelbmais aus den USA zum freien Verkehr abfertigen. Nach Angaben der Klägerin war der Mais durch Nässeeinwirkung während des Transports um 25 % im Wert gemindert worden.

Das Zollamt (ZA) forderte von der Klägerin 164 DM Abschöpfung. Die Abschöpfung war nach dem in der Einfuhrlizenz angegebenen Abschöpfungssatz von 217,60 DM für 1.000 kg berechnet worden.

Einspruch und Klage blieben erfolglos.