BFH - 04.06.1975 (II R 130/69) - DRsp Nr. 1997/12591
BFH, vom 04.06.1975 - Aktenzeichen II R 130/69
DRsp Nr. 1997/12591
»War ein Grundstückserwerber trotz nichtigen obligatorischen und dinglichen Grundstücksgeschäftes ins Grundbuch eingetragen und Grunderwerbsteuer von ihm erhoben worden, und wird später der Veräußerer wieder im Wege der Grundbuchberichtigung als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so richtet sich der Steuererstattungsanspruch des Erwerbers nach § 5 Abs. 5StAnpG und nicht nach § 17GrEStG. Eine Zurücknahme oder Änderung der Steuerfestsetzung gemäß § 5 Abs. 5StAnpG ist in den Fällen des § 5 Abs. 2StAnpG in der Regel nicht möglich.«