I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist geschieden. Der Sohn und die Tochter aus der geschiedenen Ehe lebten in A im Haushalt der Mutter, die auch das Sorgerecht hat. Der Kläger wohnte in B. Am 6. Dezember 1977 meldete die geschiedene Ehefrau des Klägers ihren elfjährigen Sohn in A nach B ab; der Kläger meldete das Kind am gleichen Tage in B mit Hauptwohnsitz an. Infolge der Abmeldung des Kindes in A wurde die Lohnsteuerkarte der früheren Ehefrau des Klägers von II/2/Gs (für geschieden) in II/1/Gs geändert. Am 15. Januar 1978 meldete der Kläger seinen Sohn in B wieder ab. Am 16. Dezember 1977 hatte der Kläger beantragt, den Sohn auf seiner Lohnsteuerkarte 1978 einzutragen. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) lehnte dies ab.
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