I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit rd. 17,5ha Fläche. An zwei Parzellen dieses Betriebs laufen in einer Länge von zusammen ca 150 m Entwässerungsgräben, die das Wasser dieser Flurstücke sowie das Wasser höher gelegener Nachbarparzellen aufnehmen. Diese Gräben stehen im Eigentum eines Realverbandes. Sie müssen vom Kläger entlang seinem Grundbesitz geräumt werden.
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