I. Dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde für das Streitjahr 1972 eine Lohnsteuerkarte, die als Religionsgemeinschaft für ihn den Vermerk "RK" enthält, zugestellt. Nachdem seinem Begehren, ihm für 1972 und die folgenden Jahre Lohnsteuerkarten ohne einen Vermerk über die Religionsgemeinschaft auszustellen, vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) und im Beschwerdeverfahren nicht entsprochen worden war, erhob er mit dem gleichen Antrag Klage.
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