I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine GbR-, die im Jahr 1974 gegründet wurde, betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 1980 war sie für die Jahre 1976 bis 1978 geprüft worden. Im Juni 1982 wurde bei der Klägerin eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für den Zeitraum Januar 1981 bis April 1982 durchgeführt.
Am 31. März 1983 ordnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) eine Betriebsprüfung bei der Klägerin gemäß § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (
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