AO § 131 ; LAG § 203 Abs. 1, 5; VerfVAO (1964) Tz. 26;
Fundstellen:
BFHE 124, 282
BStBl II 1978, 237
BFH - 04.11.1977 (III R 97/74) - DRsp Nr. 1997/13673
BFH, vom 04.11.1977 - Aktenzeichen III R 97/74
DRsp Nr. 1997/13673
»Die bei einem Erlaß wegen außerordentlichen Vermögensverfalls in VerfVAO 1964 Tz 26 vorgesehene Hinzurechnung des unangemessenen Aufwands zum Restvermögen ist ermessensgerecht. Im Rahmen der Berechnung des Restvermögens sind grundsätzlich nur die Vermögensverhältnisse, nicht aber die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen (Fortführung der Rechtsprechung BFHE 98, 287 und 108, 471).«
Normenkette:
AO § 131 ; LAG § 203 Abs. 1, 5; VerfVAO (1964) Tz. 26;
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