BFH vom 04.12.1974
II R 127/67
Normen:
Niedersächsisches Gesetz über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaues von;
Fundstellen:
BFHE 114, 509
BStBl II 1975, 363

BFH - 04.12.1974 (II R 127/67) - DRsp Nr. 1997/12407

BFH, vom 04.12.1974 - Aktenzeichen II R 127/67

DRsp Nr. 1997/12407

»Die Einbeziehung des Erwerbs eines Grundstücks, auf dem eine Garage errichtet worden war, in die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Kaufeigenheims nach § 1 Nrn. 1 und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaues von der Grunderwerbsteuer in der Fassung des Gesetzes vom 14.05.1963 (GVBl, 279) war nicht davon abhängig, daß Veräußerer des Garagengrundstücks und Veräußerer des Kaufeigenheims dieselbe Person waren.«

Normenkette:

Niedersächsisches Gesetz über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaues von;

I. Der Kläger und seine Ehefrau kauften am 18. Februar 1965 von A ein in Niedersachsen gelegenes, mit einer Garage bebautes Grundstück für 4.300 DM in der Absicht, es "im rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu erwerbenden Kaufeigenheim" zu nutzen. Am gleichen Tage kauften sie von B das von diesem geschaffene Kaufeigenheim in N welches sie seit 10. September 1962 auf Grund eines Bewerbermietvertrages bewohnten. Die Garage war vom Landkreis als Zubehörraum des Kaufeigenheims anerkannt und vom Kläger und seiner Ehefrau seit 1963 benutzt worden.