BFH vom 04.12.1975
IV R 180/72
Normen:
EStG § 18, § 19, § 46 Abs. 3 ; LStDV § 1 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFHE 117, 550
BStBl II 1976, 292

BFH - 04.12.1975 (IV R 180/72) - DRsp Nr. 1997/12777

BFH, vom 04.12.1975 - Aktenzeichen IV R 180/72

DRsp Nr. 1997/12777

»Ein als Ingenieur beschäftigter Arbeitnehmer, der an einer Technischen Abendschule wöchentlich zwei Stunden Unterricht erteilt, übt insoweit eine nichtselbständige Tätigkeit aus, wenn sich aus der schriftlichen Vereinbarung über diese Unterrichtstätigkeit ergibt, daß ein Arbeitsverhältnis gewollt ist und wenn es auch tatsächlich durchgeführt worden ist.«

Normenkette:

EStG § 18, § 19, § 46 Abs. 3 ; LStDV § 1 Abs. 2, 3 ;