BFH - 04.12.1979 (VII R 29/77) - DRsp Nr. 1997/14545
BFH, vom 04.12.1979 - Aktenzeichen VII R 29/77
DRsp Nr. 1997/14545
»Eine allgemeine Gehaltsabtretung ist im Regelfall dahin auszulegen, daß sie auch die Vorausabtretung etwa zu erwartender Lohnsteuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt umfaßt, unabhängig davon, ob das im Abtretungsvertrag ausdrücklich gesagt ist oder nicht.«