BFH - 05.02.1981 (IV R 87/77) - DRsp Nr. 1997/14878
BFH, vom 05.02.1981 - Aktenzeichen IV R 87/77
DRsp Nr. 1997/14878
»Werden stille Reserven, die durch eine Veräußerung wegen einer drohenden Enteignung aufgedeckt worden sind, mit Hilfe einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen, so kommt eine Teilwertabschreibung nur auf den nach der Übertragung verbleibenden Buchwert in Betracht. Das gilt auch, wenn die Teilwertminderung schon bei Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts vorlag.«