BFH vom 05.02.1981
IV R 87/77
Normen:
EStG § 4, § 5, § 6 ;
Fundstellen:
BFHE 132, 549
BStBl II 1981, 432

BFH - 05.02.1981 (IV R 87/77) - DRsp Nr. 1997/14878

BFH, vom 05.02.1981 - Aktenzeichen IV R 87/77

DRsp Nr. 1997/14878

»Werden stille Reserven, die durch eine Veräußerung wegen einer drohenden Enteignung aufgedeckt worden sind, mit Hilfe einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen, so kommt eine Teilwertabschreibung nur auf den nach der Übertragung verbleibenden Buchwert in Betracht. Das gilt auch, wenn die Teilwertminderung schon bei Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsguts vorlag.«

Normenkette:

EStG § 4, § 5, § 6 ;

Gründe: