BFH - 05.02.1988 (III R 244/83) - DRsp Nr. 1997/16320
BFH, vom 05.02.1988 - Aktenzeichen III R 244/83
DRsp Nr. 1997/16320
»Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des erhöhten Pauschbetrags gemäß § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG wegen ständiger Hilflosigkeit können bei Körperbehinderten, die in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v.H. gemindert sind, nur durch einen Ausweis nach § 3 Abs. 5SchwbG (nunmehr § 4 Abs. 5SchwbG n.F.) nachgewiesen werden.«