BFH vom 05.03.1970
IV B 14/69
Fundstellen:
BFHE 98, 458
BStBl II 1970, 461

BFH - 05.03.1970 (IV B 14/69) - DRsp Nr. 1997/10065

BFH, vom 05.03.1970 - Aktenzeichen IV B 14/69

DRsp Nr. 1997/10065

»In Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides eines Mitunternehmers darf ein Sachverhalt, über dessen rechtliche Auswirkungen im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden ist, auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn der Mitunternehmer im Feststellungsverfahren die Anerkennung eines Verlustes erstrebt.«

I. Der Steuerpflichtige ist Kaufmann und an zahlreichen Unternehmen beteiligt. Er ist u.a. Kommanditist der D-KG. Bei den Veranlagungen des Steuerpflichtigen zur Einkommensteuer 1962 bis 1966 durch das Wohnsitz-Finanzamt wurden nach Durchführung einer Betriebsprüfung Beträge von insgesamt ...DM festgesetzt. Die dagegen eingelegten Einsprüche waren erfolglos. Über die von dem Steuerpflichtigen erhobenen Klagen ist noch nicht entschieden.