BFH vom 05.03.1970
V R 33/69
Fundstellen:
BFHE 99, 76
BStBl II 1970, 535

BFH - 05.03.1970 (V R 33/69) - DRsp Nr. 1997/10110

BFH, vom 05.03.1970 - Aktenzeichen V R 33/69

DRsp Nr. 1997/10110

»1. Auch ein vollständiger Gesellschafterwechsel, der sich sukzessive im Rahmen einer vorgefaßten Absicht in einem engen zeitlichen Zusammenhang vollzieht, stellt eine Geschäftsveräußerung im ganzen dar (im Anschluß an BFH-Urteil V 80/64 vom 21.03.1968, BFH 92, 351, BStBl II 1968, 595). 2. Sie ist in dem Zeitpunkt vollzogen, in dem die Gruppe der Altgesellschafter die Sachherrschaft über die Gesellschaft verloren hat.«

I. Streitig ist, ob ein sukzessiver Gesellschafterwechsel als Geschäftsveräußerung im ganzen anzusehen ist.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte betreibt ein Bauunternehmen in der Rechtsform der KG. Gesellschafter waren am 1. Dezember 1961 Herr L (Komplementär), Frau L und Fräulein H (Kommanditistinnen). Die Gesellschafter schlossen am 1. Dezember 1961 mit der Firma X und dem Kaufmann E ein sog. "Rahmenabkommen". Danach übernahm die Fa. X die Kommanditanteile der Frau L und der H; die Kommanditistinnen blieben bis zum 31. Dezember 1961 gewinnberechtigt. Hinsichtlich des Komplementärs wurde vereinbart: