BFH - 05.03.1976 (VI R 157/73) - DRsp Nr. 1997/12835
BFH, vom 05.03.1976 - Aktenzeichen VI R 157/73
DRsp Nr. 1997/12835
»Wenn die Summe der Gutschriften auf einen Bausparvertrag (Bausparguthaben) die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat, sind weitere Sparleistungen des Bausparers nicht mehr prämienbegünstigt. Zu dem Bausparguthaben gehören auch die dem Bausparer gewährten und dem Bausparkonto gutgeschriebenen staatlichen Wohnungsbau-Prämien.«
Normenkette:
WoPGWoPG (1960) § 2 Abs. 1 Nr. 1;
Gründe:
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